Rechtsanwältin und Notarin Fachanwältin für Familienrecht Katrin Bräuer
Rechtsanwältin und NotarinFachanwältin für FamilienrechtKatrin Bräuer

Vergütung

Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

 

Danach ist eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert bzw. dem Streitwert die Regel. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu treffen. Die zweite Variante bietet sich oft bei Beratungsgesprächen an, bei denen im Anschluss keine Vertretung erfolgen soll.

 

Welche Abrechnung in Ihrem Fall zum Tragen kommt, können wir offen miteinander besprechen. Scheuen Sie sich nicht, mich diesbezüglich anzusprechen.

 

Gern kann auch eine Abrechnung über Beratungshilfe und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe erfolgen.

 

 

Die Vergütung für die notarielle Tätigkeit richtet sich nach dem GNotKG, dem Gesetz für die Gerichts- und Notarkosten. Eine individuelle Honorarvereinbarung ist hier aus berufsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Hier finden Sie mich

Rechtsanwältin und Notarin

Fachanwältin für Familienrecht

Katrin Bräuer
Virchowstraße 56
26382 Wilhelmshaven

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

04421 9828 060

 

oder schreiben Sie mir

 

anwalt@kanzlei-bräuer.de

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Rechtsanwältin Katrin Bräuer